AGB
Allgemeine Geschäftsbedigungen von mas:ma
Geltungsbereich der AGBs
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der masma zürich GmbH (nachfolgend «mas:ma»), die mit Kund:innen vereinbart werden. Mit Kund:innen abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen der Kund:innen werden nicht anerkannt. mas:ma behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern und veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Kund:innen werden in geeigneter Form über die Änderungen informiert und die neuen AGB werden auf der Website www.masma.ch veröffentlicht. Sie sind ab dem Veröffentlichungsdatum gültig, sofern innert Monatsfrist kein schriftlicher Widerspruch der Kund:innen erfolgt.
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung erklären sich die Kund:innen mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und dass sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen.
Angebotene Leistungen
mas:ma erbringt grundsätzlich Leistungen im folgenden Bereich: «Integration durch Bildung», ein vollschulisches Angebot gemäss Akkreditierung durch den Kanton Zürich (B-01-008). mas:ma behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit geringfügig zu ändern.
Anmeldung und Vertragsabschluss
mas:ma erbringt die Leistungen zu den auf der Website der Integrationsförderung für Geflüchtete des Kantons Zürich (https://integrationsangebote.zh.ch) publizierten oder den Kunden direkt mitgeteilten Preisen. Die definitive mündliche oder schriftliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Kursgeldes. Die Nichtbezahlung des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Die Aufnahme von Schüler:innen bei «mas:ma» erfolgt über einen vorgängigen Einstufungstest. Der Einstufungstest ist obligatorisch, aber verpflichtet nicht zum Schulbesuch. Die definitive Anmeldung zum Schulbesuch nach einem bestandenen Einstufungstest erfolgt per Mail an mail@masma.ch.
Abmeldungen
Jede Anmeldung ist verbindlich. Alle Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen bis mindestens 10 Arbeitstage vor Schulbeginn wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200.- erhoben. Bei einer Abmeldung weniger als 10 Arbeitstage vor Schulbeginn oder einem Austritt während dem Schuljahr werden ab Austrittsdatum zusätzlich 8 Kurswochen à CHF 600.- verrechnet. Während der Kündigungsfrist ist das Schulgeld auch dann geschuldet, wenn der/die Schüler:in nicht mehr zum Unterricht erscheint.
Unterricht/Höhere Gewalt
mas:ma ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung des Unterrichts gemäss Akkreditierung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg der Lernenden ist nicht geschuldet. Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht zurückerstattet. mas:ma ist verpflichtet, ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeitende einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. mas:ma ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zum ordnungsgemässen Ablauf des Unterrichts gehören. Sie wird die Kund:innen regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen ihrer Klient:innen informieren. Alle Lernenden erhalten am Ende des Schuljahrs ein Schulzeugnis.
mas:ma legt pro Niveaustufe eine minimale und eine maximale Anzahl an Schüler:innen fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Es kann vorkommen, dass mas:ma bei ungenügender Anzahl Schüler:innen ein Sprachniveau (unter Vorbehalt der Zustimmung der Kund:innen) durchführt, jedoch die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert wird, das Schulfach Deutsch ist davon ausgeschlossen.
Aus organisatorischen Gründen behält sich mas:ma vor, den Unterricht zeitlich zu verschieben. Kann die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer nicht aufrechterhalten werden, behält mas:ma sich das Recht vor, den Unterricht in Fernunterricht umzuwandeln.
Mitwirkungspflichten der Kund:innen
Kund:innen sind verpflichtet, mas:ma nach Kräften zu unterstützen und alle notwendigen Informationen und Unterlagen ihrer Klient:innen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Die Kund:innen sind verpflichtet, mas:ma über allfällige Verletzungen, physische und psychische Beschwerden oder schwere Erkrankungen ihrer Klient:innen zu informieren. Die Kund:innen sind angehalten, ihre Klient:innen bei allfälligem Fehlverhalten (Absenzen, Disziplin) zu ermahnen. mas:ma behält sich das Recht vor, ohne Rückerstattung der Kosten, Schüler:innen bei untragbarem Benehmen zeitweise oder vollständig und mit sofortiger Wirkung vom Unterricht auszuschliessen. Hierzu gehören beispielsweise schwerwiegenden Fälle von Gewalt, Beschimpfung, Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, Nichtbezahlung von vereinbartem Schulgeld oder einer Abwesenheit von mehr als 20% sowie wiederholte mittelschwere Regelverstösse trotz mindestens 2-mailger Abmahnung durch mas:ma. Bei einer sofortigen (fristlosen), berechtigten Kündigung des Vertrags aus vorgenannten Gründen seitens der Schule ist das Schuldgeld für den angebrochenen Monat und drei Folgemonate zu bezahlen.
Termine, Unterrichtsdauer
mas:ma richtet sich grundsätzlich nach den Schulsemestern der Stadt Zürich. Verträge beginnen mit der definitiven Anmeldung eines/einer Klient:in zu laufen. mas:ma behält sich vor Semesterbeginn und –ende sowie die Ferien bei Bedarf zu verschieben. Aufnahme von Schüler:innen während eines Semesters sind nach Absprache möglich. Der Unterricht von mas:ma ist nach Jahreskursen organisiert d.h. ein Schuljahr dauert zwei Schulsemester. Die schulische Laufbahn bei mas:ma dauert für Schulgewohnte maximal zwei Jahreskurse bzw. vier Schulsemester, für Schulungewohnte maximal drei Jahreskurse bzw. sechs Semester.
Leistungsänderung
mas:ma trägt Änderungswünschen in der Leistungserfüllung durch Kund:innen soweit angemessen und zumutbar Rechnung. Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt – insbesondere auf den Aufwand oder den Zeitplan von mas:ma –, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
Vergütung
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich per Beginn des Schulsemesters zu den bei Vertragsabschluss geltenden Preisansätzen. mas:ma behält sich das Recht vor, die Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung des laufenden Schulsemesters resp. Schuljahrs wird zum zuvor bestehenden Preisansatz berechnet.
Rechnungsstellung
mas:ma stellt zu Beginn des Schulsemesters bzw. nach dem ersten Erscheinen des/der Schülers:in zum regulären Unterricht einmalig Rechnung für den Schulbesuch des gesamten darauffolgenden Schuljahres. Auf Wunsch können auch Semester-Rechnungen ausgestellt werden.
Urheberrecht
Sämtliche von mas:ma selbst (bzw. durch ihre Lehrpersonen) erarbeiteten und zur Verfügung gestellten oder von Dritten bezogenen Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. mas:ma behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Schulungsunterlagen.
Aufbewahrung von Unterlagen
mas:ma hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
mas:ma ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr von Kund:innen anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge, welche vertraulichen Charakter haben, zu wahren. Diese Pflicht besteht nach der Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort. Wir halten uns bezüglich der Bearbeitung persönlicher Daten an die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG) der Schweiz. Einzelheiten dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Haftung/Versicherung
mas:ma erbringt den Schulunterricht mit der nötigen Sorgfalt. mas:ma haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Schüler:innen sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der mas:ma erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann mas:ma nicht haftbar gemacht werden. Alle Schüler:innen verpflichten sich, in den Räumlichkeiten von mas:ma die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit sowie die Weisungen von mas:ma einzuhalten. Bei Ansteckungen mit Krankheiten schliesst mas:ma jede Haftung aus.
Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die LeistungsErbringung umgehend wieder aufzunehmen. Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
Dauer des Vertrags
Der Vertrag endet auf Ende des vereinbarten Schulsemesters resp. -jahrs. Eine vorzeitige Beendigung ist nur zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen möglich. Ferner kann der Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die vorstehend genannten Gründe (unzumutbares Verhalten des/der Schüler:in) sowie die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den/die Kund:in oder mas:ma. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Datenschutz
Die «Datenschutzerklärung von mas:ma» ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Informationen zum Datenschutz und der Datenbearbeitung von mas:ma sind dem Dokument «Datenschutzerklärung mas:ma» zu entnehmen, welches auf der Website von mas:ma einsehbar ist.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz von mas:ma oder am Wohnsitz des/der Kund:in. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz von mas:ma als Gerichtsstand.